Wasseranalysen
Um stets hygienisch einwandfreies Trinkwasser liefern zu können, welches den Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) entspricht, sind regelmäßig Wasseranalysen durchzuführen. Es wird unterschieden zwischen routine- und umfassenden Untersuchungen. Bei der mikrobiologischen Untersuchung wird das Wasser neben Aussehen, Geruch und Leitfähigkeit insbesondere auf mögliche Koloniezahlen (Anzahl der Bakterienkeime) und bakterieller Verunreinigung (coliforme Keime bzw. E.coli) geprüft. Die physikalisch-chemische Untersuchung stellt den Anteil von chemischen Stoffen (z.B. Arsen, Blei, Chrom, Nitrat, Nitrit usw.) sowie den ph-Wert (Säure/Laugengehalt) und den Härtegrad des Wassers fest. Die hierbei festgestellten Werte dürfen keinesfalls die in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwerte überschreiten. Die Untersuchungshäufigkeit richtet sich nach der Menge des abgegebenen Wassers (Anlage 4 TrinkwV). Der Untersuchungsumfang richtet sich ebenfalls nach Vorgaben der TrinkwV und wird zusätzlich mit dem Gesundheitsamt abgestimmt. Die Ilmtalgruppe führt jährlich 10 Routineuntersuchungen und 2 umfassende Untersuchungen durch. Da wir kein eigenes Labor unterhalten, werden die Wasserproben vom Trinkwasserlabor Ingolstadt (Ingolstädter Kommunalbetriebe) analysiert.
Des Weiteren sind Untersuchungen nach der Eigenüberwachungsverordnung zu veranlassen. Hierbei wird jährlich einmal je Brunnen das Rohwasser untersucht sowie zweimal jährlich das aus den Filterkesseln der Aufbereitung rückgespülte Filterwasser.
Hier können Sie die aktuellen Analysen der umfassenden Untersuchungen einsehen:
Routineuntersuchungen
Prüfbericht über Sonderuntersuchung auf radioaktive Stoffe:
Allgemeine Informationen:
Im Versorgungsgebiet der Ilmtalgruppe werden 15.279 Einwohner mit Trinkwasser versorgt.
Zusätzlich bezieht die Wasserversorgung Waaler Gruppe (Gemeinde Rohrbach) täglich Trinkwasser von uns.
Im Jahr 2022 betrug der Wasserverkauf an die Waaler Gruppe ca. 88.000 cbm und an die
Biburger Gruppe 99.000 cbm.
In den letzten sechs Jahren wurden folgende Wassermengen abgegeben:
2022: 749.000 cbm
2021: 738.000 cbm
2020: 788.000 cbm
2019: 720.000 cbm
2018: 782.000 cbm
2017: 725.000 cbm
Der Wasserverbrauch pro Einwohner betrug z.B. im Jahre 2022 49 cbm. Dies entspricht in etwa 134 l pro Tag.
Hier sind auch Gewerbe/Firmen und die Landwirtschaft mit eingerechnet.
Was steckt hinter dem
Wasserhahn?
Wasserversorgungsanlagen entziehen sich heute -anders als etwa die römischen Aquädukte oder der romantischen Dorfbrunnen- weitgehend unseren Blicken. Das darf aber nicht dazu führen, dass wir der Erhaltung der Grundlagen unserer Wasserversorgung nicht mehr die nötige Aufmerksamkeit und Sorgfalt entgegenbringen. Für die Bevölkerung ist es selbstverständlich, dass jederzeit und in praktisch unbegrenzter Menge bestes Trinkwasser in den Wohnungen zur Verfügung steht.
Trinkwasser ist Lebensmittel. Das beste Wasser ist deshalb gerade gut genug. Vorrangig wird für die Trinkwasserversorgung Grundwasser herangezogen; entgegenstehende Nutzungen müssen zurücktreten.
Diese Anforderungen lassen sich am besten mit Grundwasser erfüllen. Bei der Versickerung werden Verunreinigungen des Wassers im Boden und Untergrund zurückgehalten und abgebaut.
Von herausragender Bedeutung für ein gut geschütztes Grundwasser ist der Wald. Er sorgt dafür, dass das Niederschlagswasser nicht rasch oberirdisch abläuft, sondern wie von einem Schwamm aufgesogen, gereinigt und gleichmäßig wieder abgegeben bzw. in den Untergrund eingespeist wird.
Wasserförderung
Das Rohwasser der Ilmtalgruppe wird mit elektrischen Tauchpumpen aus sechs verschiedenen Tiefbrunnen gefördert.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Brunnen:
Brunnen I Tiefe: 119 m
(Starzhausen) Fördermenge: 10 l/sek.
Brunnen II Tiefe: 94 m
(Starzhausen) Fördermenge: 30 l/sek.
Brunnen VI Tiefe: 200 m
(Starzhausen) Fördermenge: 60 l/sek.
Brunnen III Tiefe: 60 m
(Affalterbach) Fördermenge: 30 l/sek.
Brunnen IV Tiefe: 53 m
(Affalterbach) Fördermenge: 15 l/sek.
Brunnen V Tiefe: 155 m
(Affalterbach) Fördermenge: 30 l/sek.
Dort, wo unser Trinkwasser gewonnen wird, sorgen Wasserschutzgebiete dafür, dass das Grundwasser in seiner Beschaffenheit nicht beeinträchtigt wird und die schützenden Bodenschichten
unverletzt bleiben.
Wasseraufbereitung
Damit das geförderte Rohwasser als Trinkwasser an die Verbraucher abgegeben werden kann, muß es gemäß den geltenden Vorschriften aufbereitet werden. Ziel der Aufbereitung ist es, überschüssiges
Eisen und Mangan auszufiltern und sauerstoffarmes Wasser zu belüften, damit sich im Rohrnetz unseres Verbandes und in den Anlagen der Abnehmer keine Eisen- und Mangankrustierungen bilden
können.
Das gelieferte Trinkwasser wird ohne chemische Zusätze -auch ohne Chlor- an die Abnehmer abgegeben.
Die Aufbereitungskapazität unserer Maschinenhäuser in Starzhausen und Uttenhofen beträgt insgesamt
142 l/sek..
Wasserverteilung
Um das aufbereitete Wasser sammeln zu können und den zeitlich schwankenden Wasserbedarf mit zum Teil extremen Verbrauchsspitzen abzudecken, stehen dem Zweckverband zwei Hochbehälter zur Verfügung. Der Hochbehälter "Süd" bei Uttenhofen besitzt ein Fassungsvermögen von 1.600 cbm und liegt 490 m über dem Meeresspiegel; der Hochbehälter "Nord" bei Gosseltshausen faßt 3.000 cbm und liegt 454 m hoch. Die bei den Hochbehältern automatisch durchgeführten Wasserstandshöhenmessungen werden mittels Erdkabel zu den Maschinenhäusern Starzhausen und Uttenhofen übertragen und dort erfasst. Auf Grund dieser Werte erfolgt für die vorgewählten Kreiselpumpen die automatische Ein- bzw. Ausschaltung.
Damit den Abnehmern das Wasser mit dem Druck, der in dem betreffenden Abschnitt des Versorgungsgebietes üblich ist, zur Verfügung gestellt werden kann, sind in den Maschinenhäusern Kreiselpumpen
installiert. Der Druck beim Abnehmer beträgt abhängig von der Höhenlage und dem Verbrauch zwischen 30 m und 60 m Wassersäule (3 bis 6 bar). Im Ortsteil Beigelswinden wurde im Jahre 1984 eine
Drucksteigerungsanlage montiert, erneuert im Jahr 2017, damit bei einem eventuell stärkeren Druckabfall weiterhin Trinkwasser (und Löschwasser) mit ausreichendem Druck geliefert
werden kann.
Zur Lieferung des Wassers an die Abnehmer wurde ein Versorgungsrohrnetz von derzeit ca. 180 km Länge verlegt. Die rund 4.977 Grundstücksanschlüsse, die die Verbindung zwischen dem Versorgungsnetz
und den Anlagen der Grundstückseigentümer herstellen, bestehen in der Regel aus dem Werkstoff Polyethylen -hart (P.E.-hart) mit einem Durchmesser zwischen 25 mm (1-Zoll) und 50 mm (2-Zoll).
Feuer- und Brandschutz
Die Zeit, in der Brände mit von Hand zu Hand weitergereichten Wassereimern bekämpft wurden, ist zum Glück vorbei. Heute ist eine leistungsfähige Wasserversorgung mit Unter- bzw. Oberflurhydranten an fast jeder Straßenecke nicht zuletzt auch ein wesentlicher Faktor des vorbeugenden Brandschutzes.
Neben den rund 1125 Hydranten sind in unserem Versorgungsnetz ca. 1700 Hauptschieber eingebaut, die bei Rohrbrüchen das Sperren von Leitungen in den einzelnen Straßen ermöglichen.
Wasseranalysen
Die Trinkwasserverordnung verpflichtet jeden Betreiber einer Wasserversorgungsanlage, das
Wasser regelmäßig durch ein amtlich anerkanntes Labor untersuchen zu lassen.Im Einzelnen handelt es sich um (mikrobiologische und physikalisch-chemische) Untersuchungen. Die Anzahl der
Untersuchungen richtet sich jeweils nach der Menge des abgegebenen Wassers. Bei unserem Zweckverband wird 8 mal pro Jahr eine mikrobiologische sowie zweimal jährlich eine
physikalisch-chemische Untersuchung durchgeführt.
Sie dürfen als Abnehmer versichert sein, dass das Wasser der Ilmtalgruppe bei weitem unter diesen Grenzwerten liegt; die Untersuchungsbefunde können jederzeit bei der Geschäftsstelle in Starzhausen eingesehen oder angefordert werden.
Wir möchten in diesem Zusammenhang nochmals darauf hinweisen, daß unser Wasser frei von Zusatzstoffen wie Chlor, Ozon etc. ist.
Härtebereich
Im Mai 2007 trat ein neues Wasch- und Reinigungsmittelgesetz in Kraft (WRMG). Damit wurden die bis dahin geltenden Vorschriften an EU-Recht angepasst. Seitdem wir der Härtegrad des Wassers in den Bereichen weich, mittel und hart und nicht mehr in den Stufen 1 -4 unterschieden. Die Wasserhärte wird in Millimol Calcium-carbonat je Liter (früher Grad deutscher Härte) gemessen. Die Härte von Wasser wird durch die Menge gelöster Calcium- und Magnesiumverbindungen charakteriesiert. Je höher der Gehalt, desto härter das Wasser. Die Härte des Trinkwassers beeinflusst nicht dessen Qualität. Sie sagt nur aus, wie hoch der Gehalt an Calcium und Magnesium ist.
Für das Wasser der Ilmtalgruppe trifft der Härtebereich hart zu (mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter, früher mehr als 14.0° dH). Dies sagt nur konkretes in Bezug auf die
Waschmitteldosierung aus. Nach dem Wasch-und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) ist die Dosierung von phosphathaltigen Wasch- und Reinigungsmitteln entsprechend dem Härtebereich des Wassers
vorzunehmen. Diese Dosierungsempfehlungen sind auf der Waschmittelverpackung angegeben. Bei Einhaltung der Dosierungsempfehlungen ist ein wirtschaftlicher Einsatz gegeben und es unterbleibt eine
vermeidbare Beeinträchtigung der Gewässer.
Wasserverluste:
Achten Sie besonders auf Wasserverluste durch z.B. undichte Auslaufventile, Schwimmerventile in Spülkästen, Sicherheitsventile vor Warmwasserbereitern und Leckstellen. Empfehlung: Bei
"Nullverbrauch" darf sich das Sternrad am Wasserzähler nicht bewegen.
Verbrauchsabweichungen:
Wir empfehlen, den Wasserzähler in regelmäßigen Abständen selbst abzulesen und den Verbrauch mit den bisherigen Werten zu vergleichen. Vor allem sollten abgelegene Entnahmestellen (Gartenventile)
regelmäßig kontrolliert werden.
Frostgefahr:
Beugen Sie Frostschäden vor, indem Sie gefährdete Anlagenteile mit Wärmedämmstoffen isolieren oder im Winter nicht benötigte Leitungen (Gartenanschlüsse) entleeren.
Druckabfall:
Die Ilmtalgruppe erhält immer wieder Anrufe von Abnehmern, die über einen Druckabfall klagen. Bei der Überprüfung durch unsere Wasserwarte stellt sich dann in den meisten Fällen heraus, dass ein
eingebauter Schmutzfilter entweder noch nie gereinigt worden ist oder eine Reinigung in zu großen Abständen erfolgt. Wir empfehlen deshalb unseren Abnehmern, die Schutzfilter nach einem
bestimmten Wasserdurchlauf, mindestens jedoch halbjährlich, zu reinigen.
Wasserverfärbung:
Eine Verfärbung des Wassers beim Abnehmer tritt meistens nach längeren Stillstandzeiten, wie z.B. nach Urlaub, Kuraufenthalten usw. auf. Die Verfärbung entsteht durch Eisenverbindungen, die
hygienisch unbedenklich sind. Wir empfehlen deshalb, vor einer ersten Wasserentnahme die Verbrauchsleitungen durch Öffnen von verschiedenen Wasserzapfstellen zu spülen, bis das Wasser wieder klar
fließt. Dabei sollten die Perlatoren an den Wasserhähnen wegen einer möglichen Verschmutzung entfernt werden.
Wasserinstallation:
Gemäß unserer Wasserabgabesatzung ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und ab dem Wasserzähler Unterhalt der Wasserinstallation zu
sorgen. Arbeiten an der Hausintallation dürfen nur durch ein entsprechendes Installationsunternehmen erfolgen. Der Zweckverband ist dabei berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen. Es
dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die entsprechend nach den Regeln der Technik beschaffen sind. Das Zeichen einer anerkannten Prüfstelle (z.B. DIN-DVGW, DVGW oder GS-Zeichen)
bekundet, daß diese Voraussetzungen erfüllt sind.
Einbau von Trinkwassernachbehandlungsgeräten:
Sollte nach Ihrer Meinung der Einbau eines Trinkwasserbehandlungsgerätes (Enteisungen und Enthärter) unumgänglich sein, so empfehlen wir, sich von der Liefererfirma schriftlich garantieren zu
lassen, daß durch den Einbau eines solchen Gerätes Kalkablagerungen und Korrosionen vermieden werden. Die Güte des Trinkwassers darf nicht beeinträchtigt werden.
Regenwassernutzung-Zisternen-Flachbrunnen:
Die Schaffung einer Wassereigengewinnungsanlage bedarf der Zustimmung des Zweckverbandes. Wir bitten daher, vor Errichtung oder Inbetriebnahme einer solchen Anlage einen formlosen Antrag an die
Geschäftsstelle des Zweckverbandes zu richten. Aus dem Antrag soll hervorgehen, welche Art der Nutzung geplant ist (z.B. Regenwasserzisterne, Flachbrunnen) und welche Abnahmestellen damit
versorgt werden sollen (z.B. Gartenwasser, WC-Spülung).
Schlussbemerkung
Der Zweckverband Wasserversorgung Ilmtalgruppe gibt mit diesen Informationen seinen Abnehmern Hinweise und Empfehlungen im Zusammenhang mit der Trinkwasserversorgung und steht darüber hinaus gerne zu einer weiteren persönlichen Beratung zur Verfügung. Die Ausführungen gelten für das Wasserversorgungsgebiet der Ilmtalgruppe. Die aufgeführten Bestimmungen sind, soweit sie nicht nur Empfehlungen darstellen, entsprechend unserer Wasserabgabesatzung, in der jeweils gültigen Fassung, einzuhalten. Haftungen für diese Empfehlungen oder hieraus abgeleitete Rechtsansprüche gegen die Ilmtalgruppe sind ausgeschlossen.
Die jeweils geltende Wasserabgabesatzung (WAS) und die Beitrags- und Gebührensatzung (BGS) sind bei der Geschäftsstelle des Zweckverbandes kostenlos erhältlich, oder in der Rubrik als PDF-Dokument zu downloaden.